Unternehmensbewertung

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Volker Hülsmeier ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Unternehmensbewertung“ und als neutraler Gutachter, Schiedsgutachter oder Berater tätig.

Unsere Leistungen

Unternehmen haben keinen Wert an sich, der Wert ist vielmehr abhängig vom Bewertungszweck. Dabei können vor allem folgende Zwecke und Aufgaben unterschieden werden:

  • Vorbereitung von Entscheidungen
    Der Sachverständige ist als Berater bei unternehmerischen Transaktionen tätig, z.B. beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, der Aufnahme von Fremd- und Eigenkapital oder Verschmelzungen und Spaltungen, aber auch als neutraler Gerichtsgutachter, der die Entscheidungsfindung des Gerichts unterstützt. Hier sind u.a. aktienrechtliche Spruchverfahren, familienrechtliche Zugewinnausgleichsverfahren oder die Bestimmung gesellschaftsvertraglicher Abfindungen zu nennen.
  • Vermittlung zwischen streitenden Parteien
    Der Sachverständige ist als Schiedsgutachter tätig, der zwischen streitenden Parteien vermittelt und einen Vermittlungsvorschlag erarbeitet. Es geht z.B. um gesellschaftsrechtliche Abfindungs- oder erbrechtliche Streitigkeiten.
  • Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen
    Unternehmen oder Unternehmensteile sind häufig Steuerbemessungsgrundlage oder Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage, z.B. zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder bei steuerlich relevanten Umstrukturierungen. In diesem Umfeld sind fundierte Sachverständigengutachten unerlässlich.
  • Ermittlung von Bilanzwerten
    Der Sachverständige überprüft oder ermittelt handelsrechtliche Bilanzansätze, z.B. von Beteiligungen oder von Firmenwerten (Goodwill). Hier sind häufig auch internationale Rechnungslegungsstandards zu beachten.

Ihre Vorteile

  • Mehr als 30 Jahre Bewertungserfahrung:
    Dipl.-Kfm. WP/StB Volker Hülsmeier ist seit mehr als 30 Jahren spezialisiert auf Unternehmens- und Anteilsbewertungen sowie andere Bewertungsaufgaben, wie die Bewertung immaterieller Vermögenswerte. Herr Hülsmeier wurde von der IHK Frankfurt am Main als Sachverständiger für Unternehmensbewertung öffentlich bestellt und vereidigt und ist ferner Mitglied des Fachgremiums „Unternehmensbewertung“ bei der IHK Frankfurt am Main, das bundesweit für die fachliche Überprüfung der Sachverständigen dieses Fachgebiets zuständig ist.
  • Bindung an besondere berufs- und standesrechtliche Regelungen:
    Unternehmensbewertungen werden überwiegend von Wirtschaftsprüfern, Beratern, Investmentbanken und Hochschullehrern durchgeführt, wobei nur für Wirtschaftsprüfer und ö.b.u.v. Sachverständige besondere berufs- oder standesrechtliche Regeln gelten, und zwar vor allem die Grundsätze der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit sowie strenge Fortbildungsverpflichtungen.
  • Kompetente Vertretung der Bewertungsergebnisse in Verhandlungen, vor Gerichten und Finanzbehörden.
  • Lösung auch interdisziplinärer Fragestellungen durch Sozietät mit erfahrenem Fachanwalt für Steuerrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht.