Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main

Zum Kapitalmarktrecht gehören diejenigen Regelungen, die der Bewältigung der mit dem Kapitalmarkt zusammenhängende Probleme und Fragen dienen.

Brender & Hülsmeier ist eine Kanzlei in Frankfurt am Main mit einer Spezialisierung auf dieses Kapitalmarktrecht. Diese Spezialisierung ist dadurch bestätigt, dass Herrn Rechtsanwalt Dr. Brender von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt gestattet wurde, aufgrund der hierfür nachgewiesenen Qualifikation die Bezeichnung als „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen. Herr Dr. Brender verfügt über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Ziel ist es, Ihnen für Ihr Problem die bestmögliche rechtliche Lösung zu bieten.

DIE VIER HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM THEMA KAPITALMARKTRECHT AN DIE KANZLEI IN FRANKFURT AM MAIN:

1. Ich habe mit einer Kapitalanlage Geld verloren. Können Sie mir zum Schadensersatz verhelfen?

Unsere Kanzlei für Kapitalanlagerecht in Frankfurt am Main verfügt über eine langjährige Erfahrung und erfolgreiche Historie in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.

Zunächst ist zu prüfen bei welcher Art von Investment Sie einen Schaden erlitten haben. Typische Fälle sind hier: Verluste aus einer Fondsbeteiligung, z.B. bei einem Immobilienfonds, Schiffsfonds oder auch Medienfonds, Verluste aus Falschberatung durch eine Bank oder auch Verluste aus einer fehlerhaften Vermögensverwaltung. Hier ist der Sachverhalt zu klären, das heißt also das tatsächliche Geschehen wie genau Sie zu dem von Ihnen eingegangenen Investment gelangt sind, welche Personen beteiligt waren und wie die Vertragsunterlagen gestaltet sind.

Sodann sind die Rechtsfragen zu prüfen und sind Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und gegebenenfalls auch Handlungsalternativen von uns als Anwalt für Kapitalanlagerecht aufzuzeigen, so dass Sie Ihrerseits anhand einer Beratung die für Sie richtige Entscheidung treffen können. Abhängig von der Art des Produktes kommt so beispielsweise nicht nur ein rechtliches Vorgehen gegen den Emittenten, d.h. den Herausgeber des Produktes in Betracht, sondern möglicherweise auch gegen den Kapitalanlagevermittler.

2. Können Sie mich auch in wertpapierhandelsrechtlichen Kapitalmarktfragen beraten, d. h. also zum Insiderrecht, zur Ad-hoc-Publizität, zur Prospekthaftung oder auch zu Marktmissbrauchsregeln?

Unsere Kanzlei verfügt auch hier über eine langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Fällen. Es handelt sich bei den genannten Themen um Rechtsfragen, die im Wesentlichen durch das Wertpapierhandelsgesetz und die dazu ergangenen europarechtlichen Regelwerke geregelt sind. Hier gilt es in einem ersten Schritt, das tatsächliche Geschehen in seinen Einzelheiten zu klären. Sodann können auch hier die Rechtsfragen geprüft und mögliche Handlungsalternativen von uns als Anwalt aufgezeigt werden.

3. Sind Sie auch im Recht der Finanzdienstleister tätig, d. h. also beispielsweise bei der förmlichen Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut, etwa als Vermögensverwalter?

Unsere Kanzlei ist auch für Finanzdienstleister tätig. So haben wir etwa mehrfach Zulassungsverfahren für Vermögensverwalter durchgeführt und die damit im Zusammenhang stehenden Zulassungsfragen geklärt und Vertragsunterlagen gestaltet, etwa Vermögensverwaltungsverträge.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut sind gesetzlich geregelt. Daher ist genau zu prüfen, ob und inwieweit die gesetzlichen Anforderungen von Ihnen erfüllt werden können und wie hierbei eventuell noch bestehende Defizite behoben werden können. Dies geschieht in früher Abstimmung mit der BaFin. Unser persönliches Bestreben ist es, den Zeitaufwand für das Zulassungsverfahren bei der BaFin in einem für Sie angemessenen und vertretbaren Rahmen zu halten. Hierfür setzen wir uns als Anwalt ein.

4. Beraten Sie auch im Aufsichtsrecht und vertreten Sie auch gegenüber der BaFin?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt. Die Aufgaben in der Aufsicht über Finanzdienstleistungen werden der BaFin durch verschiedene nationale und europäische Gesetze und Verordnungen übertragen. Rechtsgrundlage sind hier vor allem das deutsche Kreditwesengesetz und auch das Wertpapierhandelsgesetz nebst weiteren spezielleren Gesetzen. Hinzu kommen die europäischen Regelungen. Entsprechend der angestrebten umfassenden Aufsicht ist die BaFin vielfach in der Weise tätig, dass sie in einem förmlichen Zulassungsverfahren überprüft, ob das betreffende Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die angestrebte Zulassung erfüllt. Im Anschluss an eine Zulassung ist die BaFin dann aber auch durch eine nachfolgende Aufsicht über diese Unternehmen weiterhin fortlaufend tätig. Aber auch unabhängig von der Beaufsichtigung eines einzelnen Unternehmens hat die BaFin weitreichende Befugnisse.

Als Anwalt beraten und vertreten wir in den Rechtsfragen, die sich aus einer solchen Aufsicht ergeben, gegenüber der BaFin, und zwar sowohl außergerichtlich als auch gegebenenfalls gerichtlich.

Anwalt für Kapitalmarktrecht in Frankfurt: Was ist zu tun?

Das Kapitalmarktrecht gehört zu den Kernkompetenzen der Kanzlei Brender & Hülsmeier in Frankfurt. Sprechen Sie daher mit Brender & Hülsmeier welche konkrete Lösung für Ihr Problem besteht.

Sprechen Sie mich gerne an

Dr. Markus Brender
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankkaufmann (IHK)
Frankfurt am Main

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Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Markus Brender