Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main
Suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit über 25-jähriger Erfahrung, der sich im Steuerrecht auskennt? Der Sie also in Rechtsfragen des Steuerrechts kompetent berät und vertritt? Und zwar außergerichtlich und falls nötig auch gerichtlich? Mit dem Ziel einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung Ihres Falles?
Rechtsanwalt Dr. Brender ist Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerrechts. Er ist Gründer und Partner einer Rechtsanwalts- Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei. Sie erhalten eine persönliche Betreuung entsprechend Ihren individuellen Erfordernissen. Zugleich können Sie auf die vollkommene Unabhängigkeit unserer Beratung zählen.
DIE FÜNF HÄUFIGSTEN FRAGEN AN DEN FACHANWALT FÜR STEUERRECHT IN FRANKFURT AM MAIN:
1. Wie kann ich gegen das Finanzamt klagen?
Es gibt verschiedene Klagearten, und zwar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen, Feststellungsklagen und Leistungsklagen. Je nach Klageziel ist also die richtige Klageart zu wählen. Soll ein Steuerbescheid angegriffen werden mit dem Ziel, dass dieser aufgehoben oder abgeändert wird, ist die Anfechtungsklage die richtige Klageart. Bevor eine solche Klage durchgeführt wird, muss allerdings ein Vorverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass gegen den Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen ist. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe dieses Bescheides. Auch wenn eine rechtliche Begründung für den Einspruch nicht notwendig ist, sollte eine solche Begründung gegeben werden, um dem Finanzamt mitzuteilen warum genau der Steuerbescheid für rechtswidrig gehalten wird.
Wenn dann die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes vorliegt und das Finanzamt den Bescheid nicht wie verlangt aufhebt oder abändert, kann gegen den Steuerbescheid in der Gestalt, die er durch die Einspruchsentscheidung nun gefunden hat, durch Klage vorgegangen werden. Die Klage ist bei Gericht schriftlich zu erheben, was insbesondere eine eigenhändige handschriftliche Unterzeichnung der Klageschrift durch den Kläger oder seinen Prozessbevollmächtigten erfordert. Sie muss den Kläger, den Beklagten, also die Behörde, welche den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, den angefochtenen Bescheid und nicht zuletzt den Gegenstand des Klagebegehrens benennen. Ferner soll die Klageschrift einen bestimmten Antrag sowie Angaben zu den zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismitteln enthalten.
2. Was kostet eine Klage?
Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist als solches kostenfrei. Im Falle der Klage enthält das Urteil, das ergeht, zugleich eine Kostenentscheidung. Hieraus ergibt sich wer die Kosten zu tragen hat, d. h. also das Finanzamt oder der Kläger. Es fallen Gerichtskosten an und Anwaltskosten. Eine Besonderheit des finanzgerichtlichen Verfahrens besteht allerdings darin, dass das Finanzamt, sofern es die Klage gewinnt, keinen Anspruch auf Kostenerstattung hat. Dies bedeutet, dass Sie im Falle des Unterliegens die Kosten des Finanzamtes nicht zu bezahlen haben, aber umgekehrt das Finanzamt, soweit Sie die Klage gewinnen, Ihre Kosten trägt. Dafür bezahlt das Finanzamt auch keine Gerichtsgebühren. Die Höhe der jeweiligen Kosten lassen sich nicht abstrakt beziffern. Sie hängen ab von der Höhe des Streitwertes, der sich wiederum nach dem Klagebegehren richtet.
3. Wie kann ich vorläufigen Rechtsschutz erhalten bis dann über die Klage entschieden ist?
Abhängig von der Art des Rechtsschutzbegehrens gibt es auch einen vorläufigen Rechtsschutz: Sofern ein vollziehbarer Verwaltungsakt angefochten wird, d. h. also zum Beispiel ein Einkommensteuerbescheid, der eine Nachzahlung ausweist, kann hinsichtlich des Bescheides, der durch Einspruch angegriffen wird, eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Damit wird der Bescheid bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Eine solche Aussetzung wird allerdings nur bei Vorliegen berechtigter Gründe gewährt, und zwar bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides, oder aber dann, wenn die Vollziehung des Bescheides für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte zur Folge hätte, die nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt wäre.
Ist Gegenstand des Klagebegehrens der Erlass eines Steuerbescheides oder aber eine Leistung, kann zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Hierfür sind dann hier ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund darzulegen und glaubhaft zu machen.
4. Was ist bei einem Steuerdelikt zu tun?
Beim Vorwurf einer Steuerstraftat sollten Sie schnell handeln und sich professionelle Hilfe besorgen. Das Finanzamt leitet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, worauf auch ein Verfahren vor Gericht folgen kann. Im Falle einer Verurteilung drohen Ihnen Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug. Vielfach wird nicht bedacht, dass eine Steuerhinterziehung auch schwerwiegende Nebenfolgen nach sich ziehen kann. Als solche Folgen kommen beispielsweise in Betracht: Bei Beamten beamtenrechtliche Maßnahmen, insbesondere etwa Disziplinarmaßnahmen, bei standesrechtlichen Berufen wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Notaren, aber eben auch Ärzten und Zahnärzten berufsrechtliche Sanktionen, bei einer Gewerbeausübung eine Gewerbeuntersagung, bei Geschäftsleitern von Kreditinstituten die Untersagung der Berufsausübung wegen Unzuverlässigkeit oder auch spezielle Folgen wie etwa das mögliche Fehlen einer hinreichenden Zuverlässigkeit für Piloten anlässlich der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder etwa auch das Fehlen einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für die Inhaber eines Waffenscheins.
Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren. Vermeiden Sie überstürzte Entscheidungen und Handlungen. Beachten Sie auch unbedingt, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Sie sollten sich daher in jedem Falle auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und etwa einen Fachanwalt für Steuerrecht hier aus unserer Kanzlei in Frankfurt hinzuziehen.
5. Wie kann ich durch eine vertragliche Gestaltung Steuern sparen?
Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen lassen sich durch eine sachgerechte vertragliche Gestaltung in einer Reihe von Fällen Steuerersparnisse erzielen. Nur beispielhaft seien hier zwei Möglichkeiten im Bereich des Erbrechtes und im Bereich des Gesellschaftsrechtes benannt:
Erbrechtlich kommt der vorweggenommenen Erbfolge im Wege einer unentgeltlichen Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten in der Praxis eine große Bedeutung zu. Sie erfolgt in der Regel aus steuerlichen Gründen oder aber um die Verantwortung für bestimmte Vermögenswerte, etwa auch Unternehmen, schon vor dem Tode des bisherigen Inhabers auf die nächste Generation zu übertragen. Der steuerliche Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge resultiert daraus, dass die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut geltend gemacht werden können und die sukzessive Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren auch zu einem günstigeren Steuersatz für die einzelnen Übertragungen führen kann.
Im Gesellschaftsrecht gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Umstrukturierungsmaßnahmen vielfach vertraglich in der Weise auszugestalten, dass keine Steuern anfallen. Solche Maßnahmen können auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes vorgenommen werden und auch außerhalb des Umwandlungsgesetzes. Ferner lassen sich ggf. auch bereits angefallene steuerliche Verluste einer Gesellschaft steuerlich nutzen. Die tatsächlichen Voraussetzungen bedürfen jeweils einer näheren Prüfung. Hier ist der Fachanwalt für Steuerrecht aus Frankfurt am Main gefordert.
Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt: Was ist zu tun?
Das Steuerrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei in Frankfurt. Sprechen Sie daher mit dem Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt welche konkrete Lösung für ihr Problem besteht.
Sprechen Sie mich gerne an
Dr. Markus Brender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Frankfurt am Main
Nutzen Sie die telefonische Ersteinschätzung: